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Unterbrechung der Ersitzung

См. также в других словарях:

  • Ersitzung — (lat. Capio, Usucapio), Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache durch zehnjährigen Eigenbesitz (s. Besitz). Während nach gemeinem Recht der Ersitzende nachweisen mußte, daß er während der Ersitzungszeit von Gründen, welche die E. unmöglich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Iustitium — Justizium oder Justitium bedeutet nach heutiger Auffassung den Stillstand der Rechtspflege aufgrund von Krieg oder höherer Gewalt. Der Begriff geht auf das römische Rechtsinstitut des iustitium zurück. Das Wort selbst ist ein Kompositum aus… …   Deutsch Wikipedia

  • Juristitium — Justizium oder Justitium bedeutet nach heutiger Auffassung den Stillstand der Rechtspflege aufgrund von Krieg oder höherer Gewalt. Der Begriff geht auf das römische Rechtsinstitut des iustitium zurück. Das Wort selbst ist ein Kompositum aus… …   Deutsch Wikipedia

  • Justitium — Justizium oder Justitium bedeutet nach heutiger Auffassung den Stillstand der Rechtspflege aufgrund von Krieg oder höherer Gewalt. Der Begriff geht auf das römische Rechtsinstitut des iustitium zurück. Das Wort selbst ist ein Kompositum aus… …   Deutsch Wikipedia

  • Accession — (v. lat. Accessio, Rechtsw.), jede Sache, welche zu einer andern in einem solchen Verhältniß steht, daß sie als Attribut der andern (der Hauptsache) betrachtet wird, deshalb auch von ihr abhängig ist u. ihr Schicksal theilt. Den allgemeinen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Justizium — oder Justitium, Rechtsstillstand, den Stillstand der Rechtspflege nennt man eine gerichtliche Untätigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Geschichtlicher Bedeutungswandel 3 Rechtsvorschriften 3.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung — Verjährung, die Erwerbung von Rechten durch einen während einer bestimmten Zeit fortgesetzten Besitz (erwerbende V., Ersitzung) oder der Verlust von Rechten (z.B. Forderungen) nach einer bestimmten Zeit wegen Nichtsausübung (erlöschende V.). Die… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verjährung — bedeutet im Bürgerlichen Gesetzbuch nur noch Anspruchsverjährung, d. h. Verlust von Rechten infolge von Nichtausübung durch eine bestimmte Zeit hindurch, während das Wort früher nicht selten auch von den richtiger als Ersitzung bezeichneten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kirchengüter — Kirchengüter, bona ecclesiastica, Kirchenvermögen, patrimonium ecclesiae, die Gesammtheit des Eigenthums einer Kirche, bestehend in beweglichen und unbeweglichen Sachen, Grundbesitz, Kapitalien, nutzbringenden Rechten u. Renten, womit eine Kirche …   Herders Conversations-Lexikon

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